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Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden des Handwerks
1. Allgemeine Erläuterungen zur überbetrieblichen Unterweisung im Handwerk
Das Berufsbildungszentrum bietet für die Berufe Tischler, Metallbauer, Maschinenbaumechaniker, Maler und Lackierer, Kraftfahrzeug-Techniker, Elektrotechniker, Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer ergänzend zur betrieblichen Ausbildung die überbetriebliche Unterweisung an. Die Inhalte der überbetrieblichen Unterweisung sind mit den Innungen und Verbänden bundesweit abgestimmt und werden von der zuständigen Handwerkskammer Aachen verbindlich für die Ausbildungszeit vorgegeben. Die Teilnahme der Auszubildenden des Handwerks an der Unterweisung ist Pflicht. Daneben findet der reguläre Berufsschulunterricht statt.
Zur Durchführung der überbetrieblichen Unterweisung stehen geprüfte Ausbildungsmeister, Techniker, Ingenieure sowie eine umfangreiche räumliche und sachliche Ausstattung zur Verfügung.
2. Organisatorischer Rahmen
Vor Beginn der Berufsausbildung werden die künftigen Lehrlinge in den oben genannten Berufen einmalig vom Ausbildungsbetrieb auf den Vordrucken des BZE für die ÜLU angemeldet. Die Kurse umfassen einen Zeitraum von einer bis zu drei Wochen.
Für jeden Beruf liegen detaillierte Einzelpläne vor. Der zeitliche und inhaltliche Ablauf ist mit der Berufsschule (Berufskolleg) abgestimmt.
Die Einladung der Teilnehmer zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt im Rahmen der halbjährlichen Terminplanung rechtzeitig über den Ausbildungsbetrieb.
3. Kosten
Das Berufsbildungszentrum Euskirchen ermittelt die zu zahlenden Entgelte für Bildungsmaßnahmen satzungsgemäß nach dem Kostendeckungsprinzip für alle Aufwendungen nach Stunden-, Tages- oder Wochenpreisen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit der zuständigen Handwerkskammer Aachen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Solidarbeitrag, den die Kammer von den Betrieben erhebt und den jeweiligen Landes- und Bundeszuschüssen.
Sollten in Einzelfällen die Kosten nicht zu 100% übernommen werden (z.B. bei Lehrlingen aus anderen Kammerbezirken) wird der verbleibende Restbetrag dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt. In den Entgelten für die überbetriebliche Unterweisung sind alle Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel sowie Verbrauchsmaterialien enthalten. Arbeitskleidung ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu tragen. Sie ist vom Ausbildungsbetrieb zu stellen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Berufsbildungszentrums Euskirchen.
4. Durchführung / Zusammenarbeit mit Betrieb und Kammer
Die Ausbildung im Berufsbildungszentrum wird grundsätzlich in Vollzeitform durchgeführt. Die Ausbildungszeit liegt derzeit montags bis donnerstags von 7:45 - 16:00 und freitags von 7:45 - 15:00 Uhr. Teilweise kann die Unterweisung auch bis 17:00 Uhr erfolgen. Es gibt je eine kürzere Pause am Vor- und Nachmittag (außer freitags) und eine Mittagspause von 30 Minuten. Grundsätzlich wird der Lehrgangsbetrieb im BZE während des ganzen Jahres durchgeführt.
Die Auszubildenden werden angehalten, intensiv mitzuarbeiten. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb und informieren den Betrieb gern über den Leistungsstand z.B. durch Vorlage von Übungsarbeiten etc. Auch über evtl. Krankmeldungen, die an das BZE zu erfolgen haben, unterrichten wir den Betrieb unverzüglich.
Darüber hinaus besteht enger Kontakt zur Geschäftsführung und Ausbildungsberatung der Abteilung Berufsbildung der Handwerkskammer Aachen, welche auch die überbetriebliche Ausbildung im BZE förmlich überwacht.
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