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Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in industriellen Metall- und Elektroberufen

1. Allgemeine Erläuterungen zur überbetrieblichen Ausbildung

Der/die Auszubildende durchläuft während der Berufsausbildung Phasen der betrieblichen Ausbildung, der begleitenden Berufsschule (in Euskirchen in Blockform) und der ergänzenden "überbetrieblichen Unterweisung".

Die Ergänzung und Vertiefung des betrieblichen Teils der Ausbildung in einer IHK-Bildungs­stätte hat sich insbesondere dann bewährt, wenn der Ausbildungsbetrieb z.B. aus Gründen der betrieblichen Strukturen seinen Ausbildungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommen kann oder aus personellen oder kostenbezogenen Erwägungen eine andere Organisationsform wählt, die eine betriebsbezogene Ausbildung des Berufsnachwuchses sicherstellt.

Das Berufsbildungszentrum Euskirchen bietet diese Dienstleistung an. Zur Durchführung stehen geprüfte Ausbildungsmeister, Techniker, Ingenieure und Pädagogen sowie eine um­fang­reiche räumliche und sachliche Ausstattung zur Verfügung. Eine ständige pädagogische und fach­liche Weiterbildung der Mitarbeiter des BZE sowie eine kontinuierliche Anpassung der Maschinen und Geräte an den neuesten technischen Stand sind auch weiterhin Grundlage für eine qualitäts- und leistungsorientierte Berufsausbildung. Handlungsorientierte Schulung steht weiterhin im Vordergrund des Qualifizierungsangebotes. Sie wird durch modernste Werkstatteinrichtungen und durch den Einsatz multimedial unterstützter Lernmethoden ergänzt.


2. Organisatorischer Rahmen

Das Berufsbildungszentrum Euskirchen führt in enger Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer Aachen überbetriebliche Ausbildung in zahlreichen industriellen Berufen der gewerblichen Wirtschaft durch.

Die zur Zeit angebotenen Berufe umfassen den Metallsektor mit den Ausbildungsberufen Mechatroniker, Teilezurichter, Industriemechaniker unterschiedlicher Fachrichtungen, Zerspanungsmechaniker, Technischer Zeichner (Grundausbildung), Werkzeugmechaniker und den Konstruktions­mechaniker auch in der zum 1.8.1996 neu geregelten Fachrichtung Schweißtechnik.

Im Elektrobereich werden die Berufe Industrieelektroniker und Energieelektroniker unterschiedlicher Fachrichtungen angeboten.

Die überbetriebliche Ausbildung beginnt grundsätzlich im ersten Lehrjahr Anfang September mit der Grundausbildung. Hier werden die grundlegenden Techniken des Berufsbildes ver­mittelt und es erfolgt eine Einführung in die ersten fachbezogenen Dimensionen. Nach dem Jahreswechsel ist ein erster Berufsschulblock von ca. 6 Wochen vorgesehen.  Die Ausbildungskonzepte des BZE sind mit den örtlichen Berufsschulen inhaltlich und organisatorisch abgestimmt. Nach dem Berufsschulblock kann die Fachausbildung je nach Beruf bis ca. Ende April / Anfang Mai im BZE fortgeführt werden. Vor den Sommerferien findet in der Regel ein weiterer Berufsschulblock statt.

Im 2. Ausbildungsjahr werden - je nach Beruf - verschiedene Fachlehrgänge durchgeführt, die im Metallbereich eine bis vier Wochen umfassen, im Elektrobereich en-bloc in 12 Wochen angeboten werden. Der Besuch der Fachlehrgänge hat für das technische Know-how der Aus­zubildenden eine große Bedeutung, da sie hier auf grundlegende Fachkenntnisse ihres Berufes vorbereitet werden. Bewährt hat sich auch im 2. Ausbildungsjahr eine 4-wöchige Vorbereitung auf die Zwischenprüfung.

Im 3. und 4. Ausbildungsjahr werden die Angebote an Fachkursen - jeweils angepasst an das Berufsbild - fortgesetzt. Die Berufsausbildung kann mit einer berufsspezifischen und gezielten theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung abgeschlossen werden.
Außerhalb der Berufsschulzeit und der überbetrieblichen Unterweisung ist der Auszubildende im Betrieb nach dem Ausbildungsrahmenplan für das jeweilige Ausbildungsjahr in die Berufs­praxis einzuführen. Die Ausbildungsberater der Kammern beraten bei der Erstellung der be­trieb­lichen Ausbildungspläne. Bei intensiver Nutzung der externen Ausbildungsangebote kann die betriebliche Ausbildung auch durch „nebenamtliche“ Unterweisungskräfte an den jeweiligen Arbeitsplätzen erfolgen. Zu beachten ist, dass die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung immer beim Betrieb verbleibt. BZE und Kammer beraten die Unternehmen bei der Aufstellung eines sinnvollen Ausbildungsplanes im Wechsel zwischen Betrieb, Berufsschule und Lehrwerkstatt.


3. Kosten

Das Berufsbildungszentrum Euskirchen ermittelt die zu zahlenden Entgelte für Bildungsmaß­nahmen satzungs­gemäß nach dem Kostendeckungsprinzip für alle Aufwendungen nach Stunden-, Tages- oder Wochenpreisen. In Einzelfällen beantragt das BZE Landes- oder Bundeszuschüsse für die überbetriebliche Ausbildung, die in die Kostenberechnung eingehen.

In den Entgelten für die überbetriebliche Unterweisung sind alle Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel sowie Verbrauchsmaterialien enthalten. Arbeitskleidung ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu tragen. Sie ist vom Ausbildungsbetrieb zu stellen.


4. Durchführung / Zusammenarbeit mit Betrieb und Kammer

Die Ausbildung im Berufsbildungszentrum wird grundsätzlich in Vollzeitform durchgeführt. Die Ausbildungszeit liegt derzeit montags bis donnerstags von 7:45 bis 16 und freitags von 7:45 bis 15 Uhr. Es gibt je eine kürzere Pause am Vor- und Nachmittag (außer freitags) und eine Mittagspause von 30 Minuten.

Die Auszubildenden werden angehalten, intensiv mitzuarbeiten. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb und informieren den Betrieb monatlich über den Leistungsstand (z.B. durch Vorlage der bewerteten Monatsarbeit), über  Besonder­heiten und laden Vertreter des Unternehmens sowie die Eltern des Auszubildenden zum Ablauf der Probezeit zu einem ausführlichen Gespräch ein. Auch über evtl. Krankmeldungen, die an das BZE zu erfolgen haben, unterrichten wir den Betrieb unverzüglich.

Darüber hinaus besteht enger Kontakt zur Geschäftsführung und Ausbildungsberatung der Abteilung Berufsbildung der Industrie- und Handelskammer Aachen, welche auch die überbetriebliche Ausbildung im BZE förmlich überwacht.


5. Anmeldung zur überbetrieblichen Unterweisung

Die rechtsverbindliche Anmeldung eines Auszubildenden erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb auf den Vordrucken des BZE.




 
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