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AGB

Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) kann nur dann erfolgen, wenn die geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und eine schriftliche Anmeldebestätigung auf den entsprechenden Vordrucken des BZE vorliegt. Wenn nicht gesonderte Bedingungen vereinbart werden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

1. Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen soll 14 Tage vor Lehrgangsbeginn im BZE eingegangen sein. Mit Bestätigung der Anmeldung durch das BZE wird der Schulungsvertrag wirksam. Hierfür finden die bei der Anmeldung gültigen Entgeltverzeichnisse Anwendung. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.

2. Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für den Lehrgang ist spätestens 14 Tage nach Aufforderung an das Berufsbildungszentrum zu zahlen. Soll die Leistung von einem Dritten (z. B. Arbeitsamt, Bundeswehr, Betrieb) vollständig oder teilweise erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten durch Dritte an das BZE abgetreten werden muss, falls die Anmeldung nicht unmittelbar vom Betrieb vorgenommen wurde. Ein Bewilligungsbescheid über eine Finanzierung der Bildungsmaßnahme ist der Lehrgangsverwaltung des BZE unverzüglich vorzulegen.
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von Dritten nicht oder teilweise nicht übernommenen Kosten der Bildungsmaßnahme oder für Prüfstücke, Prüfgebühren o. ä. unmittelbar an das BZE zu zahlen sind. Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Sie sind mit der Lehrgangsverwaltung des BZE unter Beteiligung der Kassenleitung schriftlich zu vereinbaren.

3. Rücktritt und Kündigung
Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang beim Berufsbildungszentrum. Bereits geleistete Zahlungen werden ohne Abzüge zurückerstattet. Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung sind 50,00 € für den Bearbeitungsaufwand zu zahlen. Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung bis zum 1. Veranstaltungstag sind 50% des Veranstaltungspreises fällig.
Bereits gezahlte Seminarkosten werden unter Abzug der genannten Pauschalen zurückerstattet. Teilnehmer, die danach zurücktreten, zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Gestellung eines geeigneten Vertreters ist möglich.
Schulungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, sind erstmalig mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate kündbar; danach jeweils zum Ende der nächsten sechs Monate.
Das Recht auf fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund wird von den obigen Regelungen nicht berührt. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten kann der Vertrag seitens des Berufsbildungszentrums ebenfalls fristlos gekündigt werden.
Teilnehmern, denen eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt wurde, wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Der Ablehnungsbescheid ist vorzulegen.

4. Absage
Das Berufsbildungszentrum hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. Es ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

5. Änderungen
Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

6. Haftung
Das Berufsbildungszentrum haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

7. Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.

8. Betriebsordnung
Die Betriebsordnung des BZE ist für alle Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen verbindlich. Sie wird den Teilnehmern zu Beginn eines Lehrgangs erläutert und ausgehändigt.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen