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Ausbildungsprogramm NRW.

Gemeinsam Chancen eröffnen

1.000 Zusätzliche Ausbildungsplätze

In NRW ist der Ausbildungsmarkt von großen regionalen Unterschieden gekennzeichnet. Oftmals gibt es in Städten ein Überangebot an Ausbildungsplätzen, in ländlichen Regionen hingegen liegt nicht selten das Angebot deutlich unter der Nachfrage. Für Jugendliche mit eingeschränkten Ausbildungsmarktchancen ist es in diesen Regionen umso schwerer, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Zum Ausgleich der regionalen Unterschiede auf dem Lehrstellenmarkt hat die Landesregierung in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2022/23 das „Ausbildungsprogramm NRW“ aufgelegt. Ziel der Initiative ist die Förderung von jährlich bis zu 1.000 „zusätzlichen“ Ausbildungsplätzen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerber-Stellen-Relation vorliegt.

In den ersten vier Jahren, 2018 bis 2021, konnte das BZE Euskirchen 62 Jugendliche und junge Erwachsene durch das Ausbildungsprogramm NRW in einen Ausbildungsplatz vermitteln.

Welche Vorteile hat das Programm?

Für Unternehmen

  • Durch zusätzliche Ausbildungsplätze wird der notwendige Fachkräftenachwuchs im eigenen Betrieb gesichert.
  • Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, können leichter in die Ausbildung einsteigen.
  • Flyer & weitere Informationen

Für junge Ausbildungssuchende

  • Ausbildungssuchende mit schlechteren Startbedingungen erhalten eine Beschäftigungsperspektive.
  • Die individuelle Begleitung unterstützt die persönliche Entwicklung.
  • Flyer & weitere Informationen

Für Nordrhein-Westfalen

  • Dem Ungleichgewicht auf dem Ausbildungsmarkt in bestimmten Regionen Nordrhein-Westfalens wird entgegengesteuert.

Was wird gefördert?

Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten beiden Jahren ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 325 Euro im Monat (bei Vollzeit-Ausbildung). Um Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen und den Jugendlichen individuelle Hilfestellung zu geben, finanziert das Land zusätzlich eine begleitende Betreuung durch einen zertifizierten Bildungsträger.

Was sind Voraussetzungen?

  • Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein.
  • Die beteiligten Betriebe müssen ausbildungsberechtigt sein.

Wie ist der Ablauf?

  • Das BZE als zertifizierter, zum Programm zugelassener Bildungsträger gewinnt interessierte Ausbildungsbetriebe.
  • Die Berufsberatungen der regionalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter identifizieren potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Bildungsträgern vorgeschlagen werden.
  • Der Betrieb schließt einen regulären betrieblichen Ausbildungsvertrag mit den Jugendlichen ab.
  • Als regionaler Bildungsträger leitet das BZE den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung an den Ausbildungsbetrieb weiter.

Mit finanzieller Unterstützung

des Landes Nordrhein-Westfallen und der Europäischen Union

Ansprechpartner

Erreichbarkeit: 

Montag bis Donnerstag:07:30 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 15:00 Uhr

 

Lehrgangsverwaltung

Sandra Lutz

Tel. +49 2251 149-106

slutz@bze-euskirchen.de