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Fördermöglichkeiten

• Förderung durch Qualifizierungsgeld

NEU: Das Qualifizierungsgeld ab dem 01. April 2024

Das Qualifizierungsgeld hat zum Ziel, Betriebe im Strukturwandel bei der Qualifizierung ihrer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer besser zu unterstützen und Fachkräfte zu sichern. Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind
unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft und
eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb.
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen durch den Strukturwandel im
besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen berufliche
Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglichen soll.

Weitere Infos hier

Ansprechpartner

Erreichbarkeit: 

Montag bis Donnerstag:07:30 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 15:00 Uhr

 

Berufsbildungszentrum Euskirchen

In den Erken 7, 53881 Euskirchen - Euenheim

Tel. (02251) 149-0

info@bze-euskirchen.de