Berufsbildungszentrum Euskirchen
Bekanntmachung
Wirtschaftsplan Berufsbildungszentrum Euskirchen
1. Beschluss
Nach §18 (1) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW S. 621) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07-1994 (GV. NRW S.666) - in der zurzeit geltenden Fassung - sowie nach § 9 Abs. 1a der Satzung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen vom 29.11.2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckvberbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen am 05.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
schließt im Erfolgsplan mit | Aufwendungen von | T€ 5.134,1 und |
Erträgen von | T€ 4.842,0 ab. |
Der prognostizierte Jahresverlust beträgt
T€ -292,1
Im Vermögensplan werden | die Ausgaben auf | T€ 450,0 und |
die Einnahmen auf | T€ 450,0 festgesetzt. |
§ 2
Die im Erfolgsplan veranschlagten Einzelansätze sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 5
Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.
Aufgestellt:
Euskirchen, den 20. November 2023
gezeichnet:
Jochen Kupp
Verbandsvorsteher
Der Wirtschaftsplan kann im Berufsbildungszentrum Euskirchen, In den Erken 7, 53881 Euskirchen im Technikzentrum, Raum 2.19, eingesehen werden.