Zum Hauptinhalt springen

Jahresabschluss 2017

Berufsbildungszentrum Euskirchen

Bekanntmachung

Der Jahresabschluss wurde von der Verbandsversammlung am 04.06.2018 festgestellt.

  1. Die Bilanz zum 31.12.2017 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von: 2.746.462,40 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist 2017 folgenden Jahresüberschuss aus: 185.451,01 €. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt.
  2. Der Jahresgewinn wird in voller Höhe der allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Der Verbandsvorsteher wird entlastet.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Berufsbildungszentrum Euskirchen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Euskirchen, bedient.
Diese hat mit Datum vom 14.05.2018 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

An das Berufsbildungszentrum Euskirchen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Berufsbildungszentrum Euskirchen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Zweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 09.07.2018 

 

    GPA NRW 

 

 

    Im Auftrag 

 

 

    Harald Debertshäuser


Die Bilanz-, die Gewinn-/Verlustrechnung und der Lagebericht kann im Berufsbildungszentrum Euskirchen, In den Erken 7, 53881 Euskirchen im Technikzentrum, Raum 2.19, eingesehen werden.