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Berufsbildungszentrum Euskirchen

Bekanntmachung

Wirtschaftsplan Berufsbildungszentrum Euskirchen

1. Beschluss

Nach §18 (1) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW S. 621) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07-1994 (GV. NRW S.666) - in der zurzeit geltenden Fassung - sowie nach § 9 Abs. 1a der Satzung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen vom 29.11.2017 in der Fassung der 2. Änderungssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckvberbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen am 02.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
 

schließt im Erfolgsplan mitAufwendungen vonT€ 5.331,5 und
 Erträgen vonT€ 5.274,5 ab.

Der prognostizierte Jahresverlust beträgt 

T€ -57,0

Im Vermögensplan werdendie Ausgaben aufT€ 445,0 und
 die Einnahmen auf

T€ 445,0 festgesetzt.

§ 2

Die im Erfolgsplan veranschlagten Einzelansätze sind gegenseitig deckungsfähig.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.

Aufgestellt:
Euskirchen, den 22. November 2025

gezeichnet:
Jochen Kupp
Verbandsvorsteher

 

Der Wirtschaftsplan kann im Berufsbildungszentrum Euskirchen, In den Erken 7, 53881 Euskirchen im Technikzentrum, Raum 2.19, eingesehen werden.