Berufsbildungszentrum Euskirchen
Bekanntmachung
Wirtschaftsplan Berufsbildungszentrum Euskirchen
1. Beschluss
Nach §18 (1) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW S. 621) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07-1994 (GV. NRW S.666) - in der zurzeit geltenden Fassung - sowie nach § 9 Abs. 1a der Satzung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen vom 29.11.2017 in der Fassung der 2. Änderungssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckvberbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen am 05.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
schließt im Erfolgsplan mit | Aufwendungen von | T€ 5.010,6 und |
Erträgen von | T€ 4.693,0 ab. |
Der prognostizierte Jahresverlust beträgt
T€ -317,6
Im Vermögensplan werden | die Ausgaben auf | T€ 465,0 und |
die Einnahmen auf | T€ 465,0 festgesetzt. |
§ 2
Die im Erfolgsplan veranschlagten Einzelansätze sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.
Aufgestellt:
Euskirchen, den 20. November 2024
gezeichnet:
Jochen Kupp
Verbandsvorsteher
Der Wirtschaftsplan kann im Berufsbildungszentrum Euskirchen, In den Erken 7, 53881 Euskirchen im Technikzentrum, Raum 2.19, eingesehen werden.